ETL ADHOGA GASTRObriefing #64: Fachkräfte aus der EU und Drittstaaten anstellen – Hürden und Fallen
Hotellerie und Gastronomie sehen sich – bestärkt durch die Folgen der Corona-Pandemie – mit einem gravierenden Fachkräftemangel konfrontiert. Auf der Suche nach Abhilfe geht der Blick auch ins Ausland. Sowohl im EU-Ausland als auch in Drittstaaten gibt es einen Pool an jungen, motivierten Menschen, die die größten Lücken schließen könnten. In der aktuellen Folge #64 des ETL ADHOGA GASTRObriefings, dem regelmäßigen Branchenupdate von ETL ADHOGA für Hotellerie und Gastronomie, sprach ETL ADHOGA-Leiter Erich Nagl mit dem ETL Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Steffen Pasler sowie dem Geschäftsführer des Branchenverbandes DEHOGA in Thüringen Dirk Ellinger, über die geltenden Regeln bei der Anwerbung und Beschäftigung ausländischer Fachkräfte, potenzielle Hürden und Fallstricke.
Der Rostocker Fachanwalt für Arbeitsrecht Steffen Pasler warnte zu Beginn des Gesprächs vor den vielen falschen Vorstellungen, die beim Thema Beschäftigung von Fachkräften aus dem Ausland in Umlauf seien. Während die Beschäftigung von Menschen aus der EU und den vier EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) weitgehend problemlos, also ohne weitere behördliche Erlaubnis, sei, stelle sich der Sachverhalt bei Menschen aus Drittstaaten komplizierter dar: „Hier unterliegen die Individualarbeitsverträge dem Recht, dass die Vertragsparteien vereinbaren. Tun sie das nicht, unterliegt der Arbeitsvertrag dem Recht des Staates, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrages seine Arbeit verrichten wird – also im Regelfall deutschem Recht.“
Bürokratische Schwierigkeiten ergeben sich in diesen Fällen, so Pasler, schon vor Arbeitsbeginn, z.B. bei der Anerkennung der Gleichwertigkeit ihrer jeweiligen nationalen Ausbildung. Auch in Sachen Arbeitsentgelt, zeitliche Befristung, Kost und Logis für Saisonarbeitskräfte und vielem mehr seien strenge rechtliche Rahmenbedingungen vorgegeben, die einzuhalten sind, um nicht unter den Tatbestand „Illegale Beschäftigung“ zu fallen.
Auch der Geschäftsführer der DEHOGA Thüringen, Dirk Ellinger, appellierte hier zur Sorgfalt: „Jeder Arbeitgeber sollte sich grundsätzlich von Arbeitnehmern aus Drittstaaten den vollständigen Aufenthaltstitel zeigen lassen. Wir haben viele Fälle erlebt, wo der Aufenthaltstitel begrenzt war – zeitlich oder für einen bestimmten Ausbildungsberuf in einem bestimmten Unternehmen.“ Falle das unter den Tisch, greife der Rechtsstaat mit aller Härte durch, so Ellinger. Beide appellierten an die Teilnehmenden, im Zweifel anwaltliche oder verbandliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Steffen Pasler betonte die Möglichkeit, Asylbewerber, geduldete oder bestätigte geflüchtete Menschen in Arbeit und Ausbildung zu bringen. Dies sei vergleichsweise einfach möglich, zudem entfielen bürokratische Hürden wie etwas die Kommunikation mit einer ausländischen Behörde. Eine Chance, die es zu nutzen gelte, stimmte Ellinger zu. Schließlich sei es Ziel und Interesse beider Vertragsparteien, über eine erfolgreiche Ausbildung, einen Arbeitsvertrag zu einer Aufenthaltsverlängerung und perspektivisch einem dauerhaften Aufenthaltsrecht zu kommen. So entstünden schon heute die Fachkräfte und Unternehmer von morgen.
Zur #64 des GASTRObriefings:
https://www.etl-adhoga.de/gastrobriefing/
Zur Podcast-Episode:
https://www.etl-adhoga.de/gastrobriefing-podcast/
Zum Fachbeitrag von Steffen Pasler und Erich Nagl im Fachmagazin Cost & Logis:
https://cost-logis.de/2022/02/24/beschaeftigung-von-fachkraeften-aus-dem-ausland-in-der-hotelbranche/