Corona-Überbrückungshilfe kommt nicht von der Europäischen Kommission
Mit einem umfangreichen Konjunkturpaket sichert die Bundesregierung Unternehmen, die aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind, finanzielle Unterstützung zu. Mit der Corona-Überbrückungshilfe wurden unter der Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 25 Mrd. Euro für betroffene Unternehmen zur Verfügung gestellt. Überbrückungshilfe kann noch bis zum 30. September 2020 beantragt werden.
Im Gegensatz zum Vorgänger, der Corona-Soforthilfe, dürfen die Anträge zur Corona-Überbrückungshilfe nur über einen bei der Bundessteuerberaterkammer zugelassenen Steuerberater gestellt werden. Über ein kompliziertes Antragsverfahren muss sich der Steuerberater zunächst selbst registrieren lassen, bevor er Anträge für seine Mandanten stellen kann. Die Antragstellung erfolgt dabei ausschließlich über ein Onlineverfahren und über den persönlichen Zugang des Steuerberaters.
Achtung: Auf gar keinen Fall hilft die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland bei der Antragstellung. Leider werden derzeit jedoch Phishing-E-Mails mit einem falschen Antragsformular für Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen versandt, die angeblich vom Europäischen Rat und vom Bund gemeinsam angeboten werden. Wer eine dieser auf den ersten Blick professionell gemachten Phishing-E-Mails bekommt, sollte diese E-Mail sofort in den Spam-Ordner schieben. Auf keinen Fall sollten die persönlichen und betrieblichen Daten im angefügten Antrag ausgefüllt werden. Wie der Pressesprecher der Europäischen Kommission in Deutschland, Herr Reinhard Hönighaus, mitteilt, handelt es sich um Phishing-E-Mails, die zum Zwecke des Datenklaus versandt werden.
Die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland hat bereits Strafanzeige wegen Phishing-Versuchs unter missbräuchlicher Verwendung des Namens und der Kennzeichen gestellt.