15 Jahre Vertragsarztrechtsänderungsgesetz
Seit dem 01. Januar 2007 ist das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) in Kraft. Es modifiziert die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen Vertragsärzte in Deutschland tätig werden dürfen. In den vergangenen 15 Jahren hat es den Beratungsbedarf von Ärzten erheblich verändert. In einem exklusiven Doppelinterview mit der renommierten Ärzte Zeitung, das am heutigen 09. Februar in der Printausgabe erschienen ist, ziehen Janine Peine, ETL ADVISION-Branchenleiterin und Expertin für das Gesundheitswesen, sowie die ETL Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Katrin-C. Beyer, LL.M., Bilanz.
Im Gespräch mit der Ärzte Zeitung reflektieren sie die Neuerungen, die das VÄndG mit sich brachte. „Rückblickend waren dies die Flexibilisierung der ärztlichen Tätigkeit, unter anderem durch Teilzulassungen und die erweiterte Möglichkeit zur Anstellung von Ärzten“, so Katrin-C. Beyer. Das VÄndG habe den Grundstein gelegt, dass Praxen mit Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) mithalten können. Janine Peine betont aber, dass die Flexibilität auch Unübersichtlichkeit mit sich bringe. Es gelte, bei all den unterschiedlichen Arten der Berufsausübung im Gesundheitswesen die Verbindung zwischen den Rechtsgebieten und deren wirtschaftliche Auswirkungen auf die Praxis im Blick zu behalten.
Im Interview mit einer der wichtigsten berufsbezogenen Tageszeitungen des Landes gehen Janine Peine und Katrin-C. Beyer zudem auf die wichtigsten Streitpunkte in Bezug auf das VÄndG ein, reflektieren den nach wie vor hohen Beratungsbedarf in der ambulanten Versorgung und wagen einen Ausblick, welche Veränderungen als nächstes anstehen könnten und welche Auswirkung das für die Betroffenen hätte. Hier haben die beiden ETL-Expertinnen vor allem die Jahrhundertreform „Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) im Blick.
Das vollständige Interview liegt der aktuellen Printausgabe der Ärzte Zeitung bei, die Sie hier beziehen können.